Gartenbauverein Rückersweg
von 1934 e.V. Zur Zeit haben wir leider
keine freien Gärten! Unsere Anwärterliste ist geschlossen.
Bei Interesse besuchen Sie uns einfach auf den
Sprechabenden des Vorstandes. Sie können uns kennenlernen, wir
können Sie kennenlernen und gemeinsam feststellen, ob Sie sich in
unserer Gartengemeinschaft wohlfühlen könnten. Eine Mitgliedschaft
in einem Gartenbauverein sollte schon auf eine längere Zeit angelegt
sein. Sie können Sie sich in die Anwärterliste des GBV 128
eintragen lassen.
Allgemeine Hinweise
Der Gartenbauverein Rückersweg von
1934 e.V. ist ein Kleingartenverein und unterliegt den Richtlinien
der Gemeinnützigkeit. Daher sind wir als ehrenamtlicher Vorstand
dieses Vereines an eine Vielzahl von Vorschriften gebunden. In regelmäßigen
Abständen wird die Einhaltung der Richtlinien durch die Freie
und Hansestadt Hamburg kontrolliert.
Wir möchten Ihnen im Nachfolgenden
einige Hinweise auf die Abläufe in unserem Kleingartenverein
geben.
Wie komme ich zu einem Garten?
Grundsätzlich muss sich ein Interessent
in unsere Anwärterliste eintragen, dies erfolgt auf den Sprechabenden
des Vorstandes. Die Zeiten werden im Aushang bekannt gegeben. Haben
wir Gärten anzubieten, müssen wir diese den Anwärtern
in der Reihenfolge der Anwärterliste anbieten. Dies geschieht
bei uns nur schriftlich. Zurzeit haben wir ca. 30 Anwärter,
einige Anwärter stehen aber schon seit langer Zeit in der Anwärterliste,
zumeist wünschen die Anwärter sich eine ganz spezielle
Lage der Parzelle im Verein. Aus Zeitgründen schreiben wir
immer alle Anwärter gleichzeitig an. Ist Ihre Wunschparzelle
dabei und stehen Sie auch in der Anwärterliste an der „richtigen“
Stelle, vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit dem Vorstand
und dem Vorpächter der Parzelle.
Grundlage ist immer die Schätzung
In der Schätzung wurde die Laube und
der Aufwuchs nach den Richtlinien der Freien und Hansestadt durch
eine Schätzungskommission des Vereins geschätzt und der
aktuelle Wert ermittelt. Nur der ermittelte Wert ist Grundlage für
den Erwerb der Laube und des Aufwuchses. Die Höhe der Schätzung
ist nicht verhandelbar.
Was kostet eine Parzelle?
Sie zahlen einmalig die Kosten aus der Schätzung:
Als neuer Pächter müssen Sie den
Kaufpreis für die Laube und den Aufwuchs der Parzelle an den
ausscheidenden Pächter in bar bezahlen. Hierüber wird
unter Beteiligung des Vorstandes ein Kaufvertrag geschlossen. Bestandteil
dieses Kaufpreises ist die Schätzung. Der Preis für die
Laube und den Aufwuchs kann sich je nach Alter, Umfang, Zustand
und Größe zwischen Null € mehreren Tausend € bewegen.
Hier ist nur die Schätzung maßgeblich.
Jährlich wird eine Rechnung des Kleingartenvereins
fällig:
Im ersten Jahr beläuft sich die Rechnung auf
einen Betrag von ca. € 750,00. In der ersten Jahresrechnung, auch
diese ist bei Übernahme der Parzelle sofort in bar fällig,
sind insbesondere die Kosten für den Vereinshausanteil und
die Aufnahmegebühren enthalten. Weiter ist häufig der
Einbau eines neuen Wasserzählers erforderlich. Der Aufwand
beträgt ca. € 230,00.
Ab dem zweiten Jahr beläuft sich die Rechnung meistens
auf einen Betrag um die € 400,00. Die Höhe hängt ab vom
Wassererbrauch und von der Höhe der gewählten Versicherungen.
Was ist alles in der Jahresrechnung enthalten?
Mitgliedsbeitrag, Pacht, Unfallversicherung,
Rechtsschutzversicherung, Laubeninventarversicherung, Laubeninventarhöherversicherung,
Feuerversicherung, Wassergeld, Jubiläumsumlage, Hinterlegungsfonds,
Wegegeld, Schwundanteil am Wassergeld, Müllgebühren, Vereinshausumlagen.
Der größten Anteil an der Jahresrechnung wird von uns
an den Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg, an die Versicherungen,
an die Freie und Hansestadt Hamburg und an die Hamburger Wasserwerke
weitergeleitet.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen
auf den Sprechabenden des Vorstandes gern zur Verfügung.
Sie können sich auch gern unser Faltblatt herunterladen:
Alemannenweg
79 a
20537 Hamburg
Unsere Anwärterliste bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Unsere Anwärterliste umfasst fast
40 Bewerber, damit kommen wir an die Grenze der zeitlichen Zumutbarkeit
für die ausscheidenden Pächter, aber auch für die Interessenten. 40 mal
müssen Anwärter in der Reihenfolge der Anwärterliste angeschrieben
werden , 40 Antworten müssen abgewartet werden, einige Anwärter
antworten, einige Anwärter antworten nicht, viele Besichtigungen müssen
organisiert werden. Die Mehrzahl der Anwärter ist bereits seit Jahren in
der Anwärterliste und haben teilweise sehr spezielle Wünsche.
Die Eintragung kann nur persönlich erfolgen. Schriftliche
Eintragungswünsche werden nicht angenommen.
Fragen können Sie uns selbstverständlich auch schon jetzt gern per E-Mail stellen:
info(at)gbv-128.de
Grundsätzlich müssen alle Gärten in
der Reihe der Anwärterliste vergeben werden. Finden die Gärten keine Interessenten
aus der Anwärterliste, können die Gärten ohne Einhaltung
der
Anwärterliste angeboten werden.
In der Jahresrechnung sind u.a. enthalten:
Hier klicken:
Flyer GBV Rückerweg von 1934 e.V.
